Plünderung geht weiter: Bundesregierung will Geld von Bankkonten abgreifen

Symbolbild: KI / R24

Während der Staat schon jetzt an Rekordeinnahmen durch saftige Steuern und Abgaben erstickt, greift er nun auch nach dem, was auf den Bankkonten schlummert: Die Bundesregierung plant offenbar, Milliardenbeträge von sogenannten „nachrichtenlosen Konten“ in einen Fonds umzuleiten.

Die Rede ist von Summen zwischen zwei und neun Milliarden Euro, die auf scheinbar verwaisten Bankkonten schlummern. Ein Vermögen, das Begehrlichkeiten weckt und nach Plänen der neuen Regierung für „soziale Investitionen“ vom Staat vereinnahmt werden soll. Was sind soziale Investitionen? Das ist freilich Definitionssache – dass hier gezielt linksgrüne “Sozialunternehmen” gefördert werden sollen, ist durchaus anzunehmen. Nicht ohne Grund liebäugelte zuvor schon die Ampel mit diesem Vorstoß. Fakt ist: Der Staat hat schon jetzt nie dagewesene Einnahmen, während seine Ausgaben wie ein Fass ohne Boden wirken.

Statt die Ausgaben und in der Folge auch die Abgabenlast zu senken und die Wirtschaft (und die Bürger) zu entlasten, werden immer neue Einnahmequellen erschlossen. Notfalls eben auch direkt von privaten Konten – sogenannten “nachrichtenlosen” oder auch einfach vergessenen Konten. Hier fehlt tatsächlich eine klare, rechtliche Definition, denn wie soll wirksam verhindert werden, dass der Staat sich hier Geld unter den Nagel reißt, das in Wahrheit noch lebenden Personen gehört? Vielleicht wurde schlichtweg vergessen, einer Bank nach einem Umzug eine neue Adresse mitzuteilen. Ist das im besten Deutschland eine Einladung zur Plünderung?

Rechtsstaatlich scheint das Ganze höchst fragwürdig. Bisher fällt das Geld nach 30 Jahren ohne Kontobewegung an die Bank. Die muss aber trotzdem auszahlen, wenn plötzlich doch noch jemand einen berechtigten Anspruch erhebt. Ob das noch gelingt, wenn der Staat das Geld einsackt und es in einem Fonds versenkt?

Schon jetzt regelt zudem das Erbrecht eindeutig, dass im Todesfall der Staat als Erbe eintritt, wenn kein anderer gefunden wird. Dass er sich darüber hinaus an lebendigen Kontoinhabern bedienen darf, nur weil deren Konten als „ruhig“ gelten, wäre ein Novum.

Die Opposition äußert scharfe Kritik. Kay Gottschalk (AfD) prangert an: „Dass die Bundesregierung nun auch noch die Guthaben auf sogenannten nachrichtenlosen Konten plündern will, ist ein weiterer Schritt in Richtung Enteignung der Bürger. Eigentumsrechte werden zunehmend ausgehöhlt.“

Ob der Vorstoß Gesetz werden wird, ist bislang unklar. Die Pläne zeigen allerdings, wohin in Deutschland die Reise gehen soll. Als Erstes soll den Berichten nach eine gesetzliche Definition geschaffen werden, wann genau ein Konto als nachrichtenlos gilt, dann soll ein zentrales Melderegister folgen. Was dabei noch alles erfasst wird, kann der Bürger sich ausmalen – EU-weit wird seit Längerem mit einem Vermögensregister liebäugelt. Nach Ablauf einer Frist soll das Geld von den fraglichen Konten dann an einen staatlichen Fonds fließen.

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